GEBÄUDE-ENERGIEAUSWEIS
NÜTZLICH | NOTWENDIG | ZUKUNFTSORIENTIERTDER STECKBRIEF FÜR IHR GEBÄUDE
Wer Immobilien verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, muss bei der ersten Besichtigung des Objekts einen Energieausweis vorlegen. So lassen sich Energiekosten und Modernisierungsbedarf besser einschätzen, Grundlage ist die Energiesparverordnung (EnEV), man unterscheidet zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Das wichtigste für Sie zusammengefasst
- Der Energieausweis zeigt den Energieverbrauch pro Quadratmeter auf einer Farbskala.
- Er enthält kostengünstige Modernisierungsempfehlungen.
- Der Bedarfsausweis beurteilt die Gebäude-Energie-Situation nach Größe, Baumaterialien und Heizungsanlage.
Er ist Pflicht für nicht modernisierte Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977. - Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten der letzten drei Jahre. Er kann für modernisierte
Altgebäude und für alle Gebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977 wahlweise genutzt werden.
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