NETZNUTZUNG
REGULIERT | KONTROLLIERT | FAIRNETZZUGANG UND NETZENTGELTE
Gasnetze stehen allen Energieversorgern in gleicher Form zur Verfügung – zu gleichen Konditionen, unter gleichen Voraussetzungen. Netzzugang und Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden kontrolliert und unterliegen dem Kartellrecht.
Wer ein Gasnetz besitzt und betreibt, erhält für die Durchleitung der zugehörigen Energie Netzentgelte. Sie werden ebenfalls staatlich reguliert: Das Entgelt ergibt sich stets auf Basis der Kosten des günstigsten Betreibers mit vergleichbarer Netzstruktur. So sollen die Netzentgelte niedrig bleiben.
Es gibt also überall nur ein „körperliches“ Gasnetz. Alle Energieunternehmen sind daran gebunden und zahlen Netzentgelte an alle Netz-Eigentümer zwischen ihren Verteilstellen und dem erzeugenden Kraftwerk.
Netzentgelte
Preisbestandteile der Netzentgelte
Entnahmestelle ohne Leistungsmessung (SLP)
Grund- und Arbeitspreis nach Jahresverbrauchsmenge |
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+ Messtellenbetrieb |
+ Messung |
+ Konzessionsabgabe |
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= Netznutzungsentgelt Netto |
+ Umsatzsteuer |
Entnahmestelle mit Leistungsmessung (RLM)
Grund- und Arbeitspreis nach Jahresverbrauchsmenge |
+ Grund- und Arbeitspreis nach Leistungsmessung |
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+ Messtellenbetrieb |
+ Messung |
+ Konzessionsabgabe |
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= Netznutzungsentgelt Netto |
+ Umsatzsteuer |
Veröffentlichung unserer Netzentgelte
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasnetzes der Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb mbH zur Verfügung. Diese sind von der Landesregulierungsbehörde BW genehmigt und enthalten die Netzkosten der vorgelagerten Netzebene bis zum virtuellen Handelspunkt.
Marktkommunikation
Informationen für unsere Marktpartner
In Deutschland ist der Lieferantenwechsel über gesetzlich vorgegebene Marktprozesse geregelt. Die von einem Lieferantenwechsel betroffenen Marktpartner tauschen die für einen reibungslosen Wechsel notwendigen Daten über standardisierte Formate (EDIFACT) aus. Nachfolgend finden Sie unser aktuelles Kommunikationsdatenblatt, den Widerverkäuferhinweis und unsere Zertifikate.
Lieferantenrahmenverträge
Verträge und Anlagen für die Netznutzung
Dank der liberalen Energiemärkte in Deutschland wählen Endkunden ihren Energielieferanten frei. Als Verteilnetzbetreiber stellt die GEO ihr Gasnetz – entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den zugehörigen Verordnungen – allen Netzkunden diskriminierungsfrei für die Nutzung zur Verfügung. Die aktuellen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de.
Nachfolgend veröffentlichen wir die grundlegenden Verträge und Anlagen für den Zugang und die Nutzung der GEO Netze. Die Dokumente dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb mbH verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist untersagt.
Was tun bei Gasgeruch?
Bitte bewahren Sie die Ruhe. Unsere Checkliste hilft Ihnen das
Richtige zu tun. Wichtig: Verlassen Sie Ihr Haus und rufen Sie dann
den Bereitschaftsdienst der GEO an 07364 – 8993
Checkliste Gasgeruch
Sie erreichen unseren Bereitschaftsdienst rund um die Uhr unter:
07364 – 8993
Rufen Sie uns an
Festnetz
Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
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